Inhalt des gewählten Eintrages:


Beispiel: Babysitterfall


Beispiel (Babysitterfall): In einer Umgangssache erscheint die Kindesmutter etwas vor dem Gerichtstermin. Sie nutze die Ge-legenheit, den schon anwesenden Richter darüber zu informie-ren, dass sie eine allein erziehende Mutter sei. Es sei ihr als solche kaum möglich, das Haus zu verlassen. Sie habe keine Babysitter. Auch die Wahrnehmung des Gerichtstermins sei ihr kaum möglich gewesen. Die Interessenlage ist offenkundig. Das Interesse der Mutter ist auf eine Entlastung ihrer Auf-sichtspflicht gerichtet, das Interesse des Vaters richtet sich auf einen vermehrten Umgang. Eine win-win Lösung ließe sich da-durch herstellen, dass der Vater als Babysitter fungiert.
11.5.2004 Arthur Trossen
[ Zurück ]