Der Mann vererbt an seine Frau und die zwei Kinder 1.000.000,00 €. Das Ehepaar lebt in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft. Welcher Anteil steht der Frau zu: Die Frau bekommt ¼ der Erbschaft (250.000,00 €), hinzukommen noch 250.000,00 € aus dem pauschalen Zugewinnausgleich, die Haushaltsgegenstände werden hier nicht weiter berücksichtigt, sie stehen der Frau jedoch auch zu. Es steht für die Frau ein Gesamterbe von 500.000,00 € an. Wie ist dieses Erbe zu versteuern? 250.000,00 € des Zugewinnausgleichs sind von der Erbschaftssteuer befreit, die restlichen 250.000,00 € fallen voll unter den Steuerfreibetrag von 307.000,00 €. Somit beträgt die Erbschaftsteuer 0,00 €. Nun soll die Situation ohne eine Heirat betrachtet werden, ferner gelten dieselben Daten. Der Mann hinterlässt der Frau die 500.000,00 € nun jedoch testamentarisch, da sie nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt wird. Der Freibetrag sinkt auf 5.200,00 € und es steht kein steuerfreier Versorgungsfreibetrag zur Verfügung. Dies führt zu einer zu versteuernden Summe von 494.800,00 €. In diesem Fall würde Erbschaftsteuer in Höhe von 143.492,00 € anfallen. |